Restschuldversicherung

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Durch eine Restschuldenversicherung können Sie sich als Kreditnehmer ggf. gegen unvorhersehbare Ereignisse (.Z.B. Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes) versichern. Tritt ein Versicherungsfall ein, leistet die von Ihnen gewählte Versicherung die Kredit Rückzahlung.

Man unterscheidet drei unterschiedliche Grundarten der Restschuldversicherung:

Die Mindestabsicherung
Hier wird lediglich der Todesfall des jeweiligen Kreditnehmers abgesichert.

Durch die Versicherung wird der Restkredit getilgt. Dies hat den Vorteil, dass die Verwandten des Kreditnehmers nicht für die Ratenzahlungen aufkommen müssen.

Die Standardabsicherung
Der Umfang der Absicherung ist hier breiter gefächert und umfassender d.h. auch gegen Unfälle mit folgender Invalidität und Arbeitslosigkeit, ist der Kreditnehmer abgesichert. Nach dem Wegfall der Lohnzahlung gewährleistet die Versicherung die Rückzahlung des Kredites. Damit ist dann auch die versicherte Person von seinen Rückzahlungspflichten befreit.

Die Komplettabsicherung
Mit dieser Komplett-Variante ist natürlich der Kreditnehmer am besten gegen die täglichen Risikofaktoren abgesichert. Hier kann sich der Kreditnehmer ist Sicherheit wiegen, weil er nun nicht nur im Falle von Tod, Unfall und eintretender Arbeitsunfähigkeit abgesichert ist, sondern zusätzlich auch noch gegen Arbeitslosigkeit. Somit braucht sich die versicherte Person keine Gedanken mehr über eine Kredit-Rückzahlung zu machen.