Kredit-Tipps
1. Kredit Bearbeitunsgebühren
Eine Bearbeitungsgebühr vor dem Abschluss eines Vertrages ist eigentlich nicht üblich. Im Internet findet man aber immer wieder Angebote, bei denen der Kunde eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss, bevor überhaupt ein Antrag bearbeitet und genehmigt wurde.
Es stellt sich dir Frage, warum man für etwas zahlen muss, was noch überhaupt nicht von dem Kreditanbieter geleistet wurde. Im Regelfall wird die Bearbeitungsgebühr erst im Hinterher fällig. Zudem ist es so, dass diese „Vorab-Zahlung“ keinen Anspruch auf eine Kreditvergabe sichert. Es kann also passieren, dass trotz Gebührenzahlung kein Kredit vergeben wird. Diese von Ihnen geleistete Gebühr ist somit Ihr verlorenes Geld.
2. Achten Sie auf die Angabe des Effektiv-Zinses
Die Angabe des Effektiv-Zinses ist gesetzlich vorgeschrieben und für den Kreditnehmer von großer Bedeutung. Die gesamten Kosten des gewählten Kredites, also Zinsen plus einmalige Kosten, werden auf der Jahresbasis dargestellt.
Somit hat der Kunde ganz übersichtlich die gesamten Kosten im Blick und kann das Angebot gut mit anderen Kreditangeboten vergleichen.
Fehlt bei Ihrem Wunsch-Kredit die Effektiv-Zins Angabe oder finden Sie keinen Hinweis auf Zinssatz, ist also Vorsicht geboten. Oft wird auch nur der Normalzins veröffentlicht, was zu Missverständnissen führen kann.
Bestehen Sie also auf die Angabe des Effektivzinssatzes, ggf. fordern Sie die Angabe bei dem Anbieter ein oder weichen Sie auf andere Kreditanbieter aus.
3. Sie benötigen eine transparente Kostenaufstellung
Der Kunde muss unbedingt die Möglichkeit haben, schnell und einfach alle Zahlungen vor Augen zu haben und die Gesamtkosten zu erfassen.
Ein fairer und seriöser Kreditanbieter gibt dem Kreditnehmer eine detaillierte und umfassende Auflistung über sämtliche Zahlungen, die effektiven Zinsen und alle weiteren Kosten.
Ist eine solche Kostenaufstellung nicht vorhanden bzw. nur lückenhaft verfügbar, ist es für den Kunden unmöglich alle nötigen Informationen zu dem Kredit sowie die Rahmenbedingungen zu erfassen. Kann der Kreditnehmer die für ihn wichtigen Informationen vor Abschluss eines Kreditvertrages nicht zusammentragen, muss man sich umgehend nach einem anderen Kreditangebot erkundigen.
4. Was unter einer Zwangsversicherung (Kreditausfallversicherung) zu verstehen ist
Von einer Zwangsversicherung spricht man dann, wenn der gewünschte Kredit nur herausgegeben wird nach vorherigem Abschluss einer bestimmten Versicherung. Diese Versicherung ist sozusagen die Vorraussetzung für die Kreditvergabe. Dies kann z.B. eine Arbeitslosenversicherung sein.
Diese angebotenen Versicherungen ist meistens sehr teuer und erhöht somit die Kosten eines Kredites. Sie müssen gut überlegen, ob Sie eine solche Versicherungsart wirklich benötigen oder ob Sie guten Gewissens darauf verzichten können. Meistens sind die angebotenen Versicherungen unnötig. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie noch mal einen anderen Weg einschlagen und sich Alternativ-Angebote von anderer Stelle einholen.
5. Eine besondere Art des Ratenkredites: „Bargeld per Post“
Wird in einer Kredit-Anzeige mit „Bargeld per Post“ geworben, so handelt es sich um einen Ratenkredit bei dem Sie Ihren Kredit direkt bar per Postanweisung erhalten. Der Kredit wird hierbei nicht auf Ihr Girokonto gezahlt. Da der Geldbetrag nicht auf dem Konto erscheint, erfährt niemand von der Auszahlung des Geldes.
Diesen erhöhten Aufwand für den Kreditgeber und die Bargeld-Auszahlung mit der verbundenen Anonymität muss der Kunde bezahlen. Alle wichtigen Informationen über den Zinssatz und die zusätzlich entstehenden Kosten sollten unbedingt vom Kreditnehmer eingeholt werden. Denken Sie darüber nach, ob Ihnen diese Serviceleistung die Mehrkosten wirklich wert ist.
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert.
Kreditbanken.de kann aber keine Gewährleistung für die Richtigkeit der angebotenen Informationen leisten. Wir bitten um Ihr Verständnis.